Ich habe mein BWL-Studium in Syrien nicht mehr intensiv betrieben, nachdem ich auf dem Uni-Campus verhaftet und 20 Tage festgehalten worden war. Ich konnte mein Studium vor meiner Flucht nach Deutschland nicht mehr abschließen. Für die Fortsetzung meines BWL-Studiums in Deutschland wird mir BAföG verweigert, weil ich in meinem ersten Semester in Deutschland in einem anderen Fach eingeschrieben war. Das BAföG-Amt sieht darin zwei Fachrichtungswechsel, die nach dem Beginn des vierten Fachsemesters erfolgt seien und damit der in solchen Fällen erforderliche „unabweisbare Grund“ fehle. Das entspricht dem Wortlaut von § 7 Abs. 3 BAföG.

Ich war in Kolumbien Lehrerin für Englisch. Mit meinem kolumbianischen Hochschulabschluss werde ich in Deutschland weder zu einem Master-Studium zugelassen, noch finde ich damit eine adäquate Stelle. Deshalb studiere ich seit dem Wintersemester 2020/2021 Sozialwissenschaften im Bachelor-Studiengang. Mein Antrag auf Studienförderung nach dem BAföG wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ich bereits einen zur Berufsausübung in Kolumbien befähigenden Abschluss habe. Das entspricht dem Wortlaut des BAföG: „Berufsqualifizierend ist ein Abschluss auch dann, wenn er im Ausland erworben wurde und dort zur Berufsausübung befähigt.“ (§ 7 Abs. 1 Satz 2).