Schüler*innen BAföG


Das Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG – trat 1971 in der BRD in Kraft und löste damit sein Vorgängermodell ab. Ziel des BAföGs in seiner ursprünglichen Form war es, dass Schüler*innen und Studierenden aus einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten bei der Finanzierung ihrer Ausbildung geholfen werden sollte. Kurzum: Chancengerechtigkeit im Bildungswesen. Hierzu wurde es als Vollzuschuss konzipiert und ein Rechtsanspruch auf Förderung verankert.

Doch die Förderquote bei den Schüler*innen nimmt seit der richtigen Wiedereinführung des Schüler*innen-BAföGs 2010 kontinuierlich ab. Gleichzeitig erhalten jene, die gefördert werden, immer öfter eine Vollförderung. Dies lässt darauf schließen, dass Schüler*innen aus besonders finanziell benachteiligten Haushalten kommen müssen, um BAföG beziehen zu können. Anders ausgedrückt: Schüler*innen müssen ziemlich arm sein, um BAföG zu beziehen. Zudem greift das Instrument Schüler*innen der unteren und mittleren Einkommensschichten nicht mehr. Denn, dass die Zahl der Schüler*innen in der Oberstufe seit Jahren steigt, bedeutet, dass mehr Schüler*innen aus finanziell benachteiligter Herkunft in die Oberstufe gehen. Die logische Konsequenz wäre eigentlich, dass es mehr Schüler*innen mit BAföG-Bezug geben müsste. Ergo: das Schüler*innen-BAföG greift die unteren und mittleren Mittelschichtseinkommen nicht mehr. Hinzu kommt, dass inzwischen starke Unterschiede hinsichtlich der besuchten Schulform existieren, womit das Schüler*innen-BAföG auf gewisser Weise der Logik einer Elitenförderung folgt. Zur politischen Einordnung sind weiter unten die wichtigsten Eckdaten des Schüler*innen-BAföGs aufgeführt.

Für 2020 zeigt sich auf Basis der am 05.08.2021 veröffentlichten Zahlen des statistischen Bundesamtes indes, dass der Abwärtstrend nicht gestoppt werden konnte. Damit ist die Novelle von 2019 unter Ministerin Anja Karliczek, CDU, fehlgeschlagen. Dies ist nicht verwunderlich, da die Anpassungen sehr gering waren und keinerlei Strukturreform stattfand.



Die wichtigsten Eckdaten des Schüler*innen-BAföGs

Quellen: Deutsches Studentenwerk ; GEW ; BAföG Aktuell

  • 1971: Das Schüler*innen-BAföG beginnt in der BRD als Vollzuschuss, geknüpft an einengende Kriterien
  • 1982: BAföG-Kahlschlag unter Kohl (CDU): Schüler*innen-BAföG quasi abgeschafft (nur noch, Schüler*innen mit eigener Haushaltsführung)
  • 2010: Änderungsgesetz (CDU, Schavan): Wiedereinführung eines ausgeweiteten Schüler*innen-BAföGs
  • 2014-17: 25. Änderungsgesetz (GroKo): Erhöhung Bedarfssätze und Freibeträge (je 7%), Aufenthaltsberechtigte & geduldete ausländische Studierende können Schüler*innen-BAföG beziehen
  • 2019: 26. Änderungsgesetz (Karliczek, CDU): Unterscheidung neuer Regelungen nach Schulart, Schüler*innen an höheren Fachhochschulen und Akademien werden fast so behandelt wie Studierende, alle anderen sind mit Sonderregelungen bedacht